Begriffe kurz erklärt.
Alle Quellen zu den Informationen im Glossar finden Sie hier.
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Gartenseite
Die dem Garten bzw. Park zugewandte Seite eines Herrenhauses.
Gaube, Gauben
Stehende Dachfenster zur Belichtung und Belüftung von Dächern, die in verschiedenen Formen ausgebildet sein können.
Gebinde, Gebinte
(Etym. Gebinde = Gebäude = Fachwerk)
Konstruktive Einheit eines die Dachkonstruktion tragenden Ständerpaares in einem Fachwerkbau, das zugleich als Maßeinheit genutzt wurde; der Abstand zwischen zwei Gebinden wird für die Zeit der leichten Dachdeckung (Stroh, Reet; Rohr) mit etwa 2 bis 2,5 m angenommen, bei Hartdachdeckung ist die Länge eines Gebindes geringer gewesen, und kann mit maximal 1,5 m angenommen werden. Ein Haus von fünf Gebinden war als etwa sechs bis zwölf Meter lang.
Konstruktive Einheit eines die Dachkonstruktion tragenden Ständerpaares in einem Fachwerkbau, das zugleich als Maßeinheit genutzt wurde; der Abstand zwischen zwei Gebinden wird für die Zeit der leichten Dachdeckung (Stroh, Reet; Rohr) mit etwa 2 bis 2,5 m angenommen, bei Hartdachdeckung ist die Länge eines Gebindes geringer gewesen, und kann mit maximal 1,5 m angenommen werden. Ein Haus von fünf Gebinden war als etwa sechs bis zwölf Meter lang.
Gemach, Gemächer
Eigentlich bequem, ruhig; davon abgeleitet jeder abgesonderte Raum, besonders kleinere Wohnräume.
Glind, Glint
Einzäunung, Stacket, insbesondere eine aus Brettern gebildete Einfassung, ein Lattenzaun.
Grundherrschaft
In rechtlicher Hinsicht bezeichnet G. ein Beziehungssystem, in dem ein Herr einem Abhängigen ein Bauerngut zur Bewirtschaftung überließ und dafür Abgaben und Dienstleistungen erhielt. In wirtschaftlicher Hinsicht unterscheidet man die in Süd- und Südostdeutschland aber auch im Fürstentum Ratzeburg vorherrschende Rentengrundherrschaft und in Ostdeutschland die Gutsherrschaft. In der Rentengrundherrschaft waren die Bauern weitgehend eigenverantwortlich und hatten dadurch wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten als die Bauern der Gutsherrschaft.
Gutsarbeiter
Besitzloser Arbeiter auf einem landwirtschaftlichen Gut, bis zur Abschaffung der Leibeigenschaft oftmals unfrei.
Gutsherrlicher Eigenbetrieb
Die Stufe der landwirtschaftlichen Betriebsform, die zwischen den einem Ritter gehörenden Bauernhöfen, den Ritterhufen, und dem neuzeitlichen Gut als dessen Ausgangsform anzusehen ist.
Gutsherrschaft
Eine sich seit dem 13. Jahrhundert vor allem in Gebieten der Ostkolonisation entwickelnde Form der Grundherrschaft. Seit der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert gingen die adeligen Grundherren, die zunächst nach dem System der Rentengrundherrschaft wirtschafteten, zum Eigenbetrieb über, vergrößerten die bewirtschafteten Flächen zu Lasten der bisher freien bäuerlichen Bevölkerung und konnten so vor allem die Erträge des Getreideanbaus steigern.
Gutswirtschaft
Schaffung von Großgrundbesitz in Form von gutsherrschaftlichen Eigenwirtschaften im 16. Jahrhundert.
Guttae
Tropfenartige Gebilde, ursprünglich der antiken dorischen Ordnung.

