Begriffe kurz erklärt.
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Zedieren
Einen Anspruch übertragen, abtreten.
Zimmer
Zunächst meinte der Begriff Bauholz und die daraus errichteten Bauwerke, namentlich Wohn- und Wirtschaftsgebäude, sodann eine Abteilung eines Gebäudes, Fachwerkgebäude; (GRIMM 18541954, Bd. 15, Sp. 1288)
Zinnenkranz
Folge von Zinnen, d.h. schartenartigen, ursprünglich zur Verteidigung gedachten Einschnitten auf der Mauerkrone eines Gebäudes oder Gebäudeteiles.
Zubehör
Zu einem Grundstück gehörende Sache, Ausstattung, die zu dieser in einer räumlichen Beziehung steht; in der Landwirtschaft zumeist Werkzeuge und Maschinen.
Zugofen
Zimmerofen, der außerhalb des zu beheizenden Zimmers befeuert wird, auch Hinterlader oder Zugofen genannt.
Zweckarchitektur
Baulichkeiten für einfache Nutzungen (zum Beispiel in der Landwirtschaft), die ohne besonderen Gestaltungsaufwand errichtet sind.

