Frühe Industrialisierung, Aufsiedlung und Bodenreform
Wurden Herrenhäuser in dieser Zeit neu errichtet, geschah das nun zumeist in ausgedehnten Parkanlagen außerhalb der immer größer werdenden Gutshöfe.
Ende des 19. Jahrhunderts begann sich in Deutschland eine Bodenreformbewegung, die sich auf amerikanische Ideen stützte und die in der Weimarer Republik auch politischen Einfluss gewann. Nach 1919 wurden auf der Grundlage des neu erlassenen Reichssiedlungsgesetzes vielerorts Güter aufgesiedelt. Auf den Flächen wurden entlang von Straßen oder in Form von Rundlingen neue Bauernhöfe angelegt. Ihre Besitzer kamen oft aus Westfalen oder Franken und sie brachten die in ihrer Heimat gebräuchlichen Formen der Landnutzung mit nach Mecklenburg und Vorpommern. Wieder veränderte sich die Kulturlandschaft.
Die durchgeführte »Demokratische Bodenreform« vom Herbst 1945 basierte auf der entschädigungslosen Enteignung aller landwirtschaftlicher Betriebe mit mehr als hundert Hektar Fläche. Nur wenige Güter nun volkseigen verblieben in ihrer bisherigen Größe. Sie dienten zunächst vor allem der Saat- oder Tierzucht. Die übrigen Betriebe wurden in 77.178 Neubauernstellen aufgeteilt, deren durchschnittliche Größe von weniger als zehn Hektar sich sehr schnell als nicht ausreichend herausstellte. Die bald einsetzende, oft unfreiwillige, Kollektivierung nach sowjetischem Vorbild, galt im Frühsommer 1960 als abgeschlossen. Nach 1990 erfolgte erneut ein grundlegender Umbau der Landwirtschaft. Heute ist sie durch Betriebsgrößen geprägt, die diejenigen im Westen weit überschreiten. Mit dem Erbe der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der DDR wird unfreiwillig die Tradition der ostelbischen Großgrundbesitzer fortgesetzt.
Abbildung: Herrenhaus des aufgesiedelten Gutes Diekhof, Atelier A. Mencke, um 1870 ( ©Stiftung Mecklenburg)

