Schloss Herrenhaus Gutshaus?
Selbst in wissenschaftlichen Veröffentlichungen kann man nicht sicher sein, ob die Bezeichnungen für herrschaftliche Wohnhäuser korrekt gebraucht werden. Das hat verschiedene Ursachen. Zum einen bezeichnet der Begriff Schloss verschiedene Dinge, die aber durchaus miteinander zu tun haben.
Häufig fehlt jedoch eine klare Abgrenzung von Schloss zur Burg und ebenso zum Herrenhaus.
Das hat unter anderem seine Ursache an den unterschiedlichen Entwicklungen im so genannten Alten Reich und den Gebieten der Ostkolonisation östlich der Elbe, zu denen auch Mecklenburg und Vorpommern gehören. Aber auch die bisher weit gehend fehlenden bau- und kunstgeschichtlichen Untersuchungen zum Bautyp »Herrenhaus« führen zum uneinheitlichen Gebrauch der Begriffe.
Korrekt wäre es, in Mecklenburg und Vorpommern nur die Bauten der Herzöge und auf Rügen darüber hinaus die der Fürsten zu Putbus als Schlösser zu bezeichnen denn nur sie waren Herrscher über eigene Territorien.
Das »Herrenhaus« ist das Wohnhaus eines Gutsherren, das in direkter räumlicher Verbindung mit der Wirtschaftsanlage des Gutes steht. Nicht einfacher wird es mit den Bezeichnungen aber dadurch, dass es in Pommern »schlossgesessene« Adlige gab, die über besondere Rechte verfügten und deren Wohnhäuser obwohl Herrenhäuser eines Gutes auch Schloss genannt werden.
Würde man die Definitionen streng handhaben, wären »Gutshäuser« alle zu einem Gut gehörenden Wirt¬schafts- und auch Wohnbauten, also auch das herrschaftliche Wohnhaus. Umgangssprachlich werden aber meist nur diese, vor allem wenn sie klein und schlicht sind, Gutshäuser genannt.
Viele Menschen, insbesondere in den Dörfern, bezeichnen die Herrenhäuser ganz allgemein als das »Schloss«. So kommt es, dass sich diese Bezeichnung vielfach auch in den Namen neuer Hotels und anderer öffentlicher Einrichtung wieder findet.
Abbildung: Schloss Schwerin, Atelier A. Mencke, um 1870 ( ©Stiftung Mecklenburg)

